Metaversum

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Metaversums Kommentar zum Artikel im Magazin W&V

Kürzlich wurde unser Chief Marketing Officer Dr. Mirko Caspar, für einen Artikel des Fachmagazins W&V, „Werben & Verkaufen“ interviewt. Der Artikel trägt den Titel „Evolution virtuellen Lebens“ und wurde von dem Journalisten Martin Bell verfasst.

Obwohl der Großteil des Artikels in seinen Darstellungen richtig ist, gibt es darin leider eine äußerst unerfreuliche Passage, die falsch und inakzeptabel ist.

Auf der zweiten Seite des Artikels wird das „Hausrecht“ erwähnt, was im Allgemeinen Rechte mit Blick auf das eigene Domizil beinhaltet. Hierunter fallen Rechte, wie die Kontrolle des Zugangs zu Haus oder Wohnung, das Recht auf Privatsphäre sowie das Recht, Dinge zu tun, die im Rahmen der geltenden Gesetzte liegen. In diesem Zusammenhang erwähnte Dr. Caspar, dass geplant ist, den Eigentümern von virtuellen Immobilien in Twinity eine Art Hausrecht über deren virtuellen Besitz einzuräumen. Im ursprünglichen Interview und in der ersten Fassung des Artikels, der uns vor Druck zugesendet wurde, beschreibt dies das folgende Zitat von Herrn Dr. Caspar:

“Innerhalb ihrer privaten Wohnung genießen Nutzer eine Art Hausrecht”.

Diese Aussage stand im Interview im Kontext von „Grünpflanzen“ und „Schrankwänden“. Sie ist für sich allein stehend korrekt, aber bereits verkürzt. In der freigegebenen Version wird diese Aussage durch den klarstellenden Zusatz „Aber: was im realen Leben illegal ist, ist auch in Twinity illegal “ ergänzt. In der nachträglich geänderten, gedruckten Version des Artikels wurde allerdings das Zitat gekürzt, der klarstellende Zusatz fehlt und ein übler Satz mit neuem Kontext wurde vor dem Zitat von Dr. Caspar hinzugefügt. Dieser Satz suggeriert, Nutzer dürften ihr virtuelles Eigentum mit Hakenkreuzen und anderem illegalen Content dekorieren.

Metaversum möchte hier ausdrücklich klarstellen, dass diese Aussage falsch ist. Den Nutzern ist es nicht erlaubt, Hakenkreuze und andere illegale Inhalte in Twinity darzustellen und abzubilden.

Die Darstellung der Sachlage im Artikel ist nicht nur falsch. Dadurch, dass der hinzugefügte Satz direkt vor das verkürzte Zitat von Dr. Caspar gestellt wurde, suggeriert der Artikel sogar, dass Metaversum solche Inhalte billigen würde. Damit schädigt der Autor Reputation und Geschäft von Metaversum. Wie in allen anderen Interviews haben Metaversum und Dr. Caspar sehr deutlich gemacht, dass illegale Inhalte bei Twinity nicht erlaubt sind. Tatsache ist, dass unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ebenso wie diejenigen aller anderen seriösen Unternehmen, die im Bereich von virtuellen Welten arbeiten, derartige Inhalte ausdrücklich verbieten (anbei als Referenz Auszüge aus unseren Terms of Service):

Actions and Content which are Generally Illegal (not exhaustive)

- Content or actions infringing on any applicable laws and other legal rules with regard to youth protection, data protection, protection of personality rights, protection against insults, and public decrial.

- Content or actions which are false or misleading or promoting illegal activities.

- Content or actions promoting or endorsing criminal activities or containing instructions for criminal activities, including but not limited to information on the production or purchase of arms, child pornography, fraud, drug trafficking, gambling, stalking, spying on trade secrets.

- Content or actions using any terms or marks, names, pictures, videos, music, games, computer programmes, or other material protected for third parties.

- It is prohibited to use account names or e-mail-addresses of other Twinity Users without their prior consent for sending unsolicited e-mails, promotional messages or other commercial purposes. Sending junk mails, chain mails, and unsolicited bulk mails, instant messages, spimming and spamming, soliciting other Twinity Users to disclose personal information for commercial or illegal purposes, or to disclose Access Data are prohibited.

Actions and Content which are Generally not Acceptable (not exhaustive)

- Content or actions of racist, offensive, vulgar, molesting, insulting, threatening, obscene, hateful, invasive of another person’s privacy, defaming, libelous, political extremist, religious, violent, sexist, erotic, otherwise harmful to underage persons, or touting nature.

Zusammengefasst ist zu sagen, dass leider nicht der originale Kontext und die korrekte, vollständige Äußerung von Dr. Caspar gedruckt wurden. Stattdessen ist das Zitat gekürzt und falsche Informationen in der veröffentlichten Version des Artikels hinzugefügt worden. Wir sind schockiert von  dieser Art der Darstellung, die wir selbstverständlich nicht unkommentiert lassen können.

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